Lexikon
Kalibrier-Intervall | ➔ Rekalibrierungsfristen |
Kalibrieren eines Messgeräts | Feststellen der Richtigkeit einer Messgröße ohne Eingriff in das Messsystem. Beispiel: Prüfen einer Waage durch Auflegen eines Prüfgewichts. Der Begriff "Kalibrieren" wurde früher auch für das Justieren verwendet. |
Kalibrieren oder Eichen | DAkkS-kalibrieren kann man jede einwandfreie Waage. Die DAkkS-Kalibrierung (DKD) ist eine vom Staat überwachte private Dienstleistung zur Sicherstellung hoher Qualitätsanforderungen gemäß DIN EN ISO 9000ff und anderer Normen, beispielsweise in der Produktion oder Forschung. Eichen (konformitätsbewerten) kann man nur bauartzugelassene Waagen mit dem Metrologiekennzeichen ➔ Eichen |
Kalibriermarke | Gibt Auskunft über:
|
Kalibrierpflicht von Messmitteln | Sie ergibt sich aus der Prüfmittelüberwachung im QM-System |
Kalibrierschein | Dokumentiert die Feststellung einer Kalibrierung. Der Kalibrierschein mit Akkreditierungssymbol hat einen genau festgelegten Inhalt. Seine Aussagen sind verbindlich. Er ist international gültig. |
Kalibrierschein nach DKD | Dokumentiert die messtechnischen Eigenschaften einer Waage oder eines Prüfgewichtes sowie die Rückführbarkeit auf das nationale Normal. Mehrpreis. |
Kapazitätsanzeige | Ein ansteigendes Leuchtband im Display der Waage zeigt den belegten und noch verfügbaren Wägebereich an. |
KCP | = KERN Communication Protocol Das KERN Communication Protocol (KCP) ist ein standardisierter Schnittstellen-Befehlssatz für KERN-Waagen und andere Instrumente, der das Abrufen und Steuern aller relevanten Parameter und Gerätefunktionen erlaubt. KERN Geräte mit KCP kann man so ganz einfach in Computer, Industriesteuerungen und andere digitale Systeme integrieren. |
Klassifizieren | ➔ Wägen mit Toleranzbereich |
Kleinstes Teilegewicht beim Zählen | Kleinstes Stückgewicht, welches eine Waage zur Stückzählung annimmt. Beim jeweiligen Modell in der Produktdatentabelle mit "g/Stück" angegeben. |
Kompatibilitätsnachweis | Damit wird die eichtechnische Verträglichkeit bei Kombinationen von wägetechnischen Modulen wie Anzeigegeräte, Wägezellen und Verbindungselementen dokumentiert. |
Konformitätsbescheinigung | Sie wird bei Waagen im Zuge der Erst-Eichung durch das Eichamt ausgestellt. Sie gilt als Nachweis der Einhaltung und Übereinstimmung mit den Eichvorschriften. Mit vorliegen der Konformitätsbescheinigung kann der Hersteller die Konformität erklären, die Waage ist damit dann geeicht. (Dieses Verfahren ist das Konformitätsberwetungsverfahren nach Modul F.) |
Konformitätsbewertung | Verfahren zur Bestätigung von zugesicherten Eigenschaften nach anerkannten Regeln. Bei Waagen betrifft dies die Eichung. |
Konformitätserklärung des Herstellers | Der Hersteller erklärt, dass die auf das Produkt anwendbaren EU-Richtlinien erfüllt sind. Bei elektronischen Waagen immer in Verbindung mit dem CE-Zeichen. |
Konventioneller Wägewert bei Gewichtstücken | Jeder Körper erfährt in Luft einen relativ kleinen Gewichtsverlust = Auftrieb. Dieser muss bei genauen Wägungen berücksichtigt werden. Um diese „Verfälschung“ im täglichen Gebrauch auszuschließen, werden alle Gewichte auf die in der EU-Richtlinie R111 festgelegten Einheitsbedingungen justiert, d. h. es werden angenommen: Werkstoffdichte der Gewichte 8000 kg/m3, Luftdichte 1,2 kg/m3 und Messtemperatur 20° C. |