Lexikon

Eichen Es können nur bauartzugelassene Waagen amtlich geeicht werden. Diese Waagen sind mit M gekennzeichnet. Die Eichung schreibt der Staat unter anderem im geschäftlichen Verkehr vor. Sie dient dem Verbraucherschutz.
Eichfähige Waagen Diese Lieferform gibt es nicht mehr. Lieferbar sind nur noch "geeichte Waagen" - neuerdings "konformitätsbewertete Waagen".
Eichfehlergrenze Maximal zulässige Toleranz (nach Plus und Minus) von eichpflichtigen Messgeräten bei der Eichprüfung.
Eichgültigkeitsdauer von Waagen Alle Eichklassen generell 2 Jahre, bei Kontrollwaagen generell 1 Jahr, nach Ablauf muss die Waage nachgeeicht werden.
Eichklassen von Waagen Klasse I – Analysenwaage (Feinwaage)
Klasse II – Präzisionswaage
Klasse III – Industriewaage (Handelswaage)
Eichung Eichen, nach neuer Begrifflichkeit „Konformitätsbewerten“. Es können nur Waagen mit Bauartzulassung konformitätsbewertet werden. Diese Waagen tragen das Metrologiekennzeichen M. Die Konformitätsbewertung schreibt der Staat vor und sie dient dem Verbraucherschutz. Nach der EU-Richtlinie 2014/31/EU müssen Waagen amtlich konformitätsbewertet („geeicht“) sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:

a) Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.
b) Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor.
c) Zu amtlichen Zwecken.
d) Bei der Herstellung von Fertigpackungen.
e) In der Heilkunde.

Jede Waage wird von KERN geprüft und mit der Konformitätskennzeichnung versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Toleranzen bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union).
Eichung einer Waage mit Justierautomatik bzw. Justierschaltung CAL INT Vorstehende Einschränkungen zum Aufstellungsort entfallen, da die Justierautomatik auch nach der Eichung bedienbar bleibt, also nicht versiegelt wird. In diesem Fall ist die Eichung standortunabhängig.
Eichung einer Waage mit Justierprogramm CAL EXT Das Justierprogramm wird nach der Eichung durch eine amtliche Marke versiegelt. Die Eichung gilt nur für den angegebenen Aufstellungsort (siehe auch Erdanziehung).
Zur Eichvorbereitung ist deshalb die Angabe des Aufstellungsortes mit Postleitzahl (PLZ) nötig. Hinsichtlich Eichung im Werk oder am Aufstellungsort, siehe jeweilige Modellangaben.
Eichwert [e] Maß für die Eichtoleranz (Fehlergrenzen), je nach Waage zwischen Ablesbarkeit 1 [d] und 10 [d]
➔ Ablesbarkeit
Eichzulassung Bauartzulassung für eichfähige Waagen
Elektromagnetische Kraftkompensation Mittels einer Spule in einem Permanentmagneten wird eine Gegenkraft erzeugt, welche der Last des zu messenden Gewichts auf der Waagschale entspricht. Mit dieser Gegenkraft wird das Gleichgewicht gehalten. Die Messwertermittlung erfolgt über die Änderung des Spulenstroms.

FORCE
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) Störfestigkeit, z. B. einer Waage gegen Falschanzeige durch elektromagnetische Strahlung in ihrer Nähe.
Erdanziehung Ist von erheblichem Einfluß auf die Genauigkeit von elektronischen Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen standortabhängig justiert werden.
Justieren des Wägebereiches einer Waage